
- von Ahmed Shareek
Der Edelsteinmarkt von Ratnapura – wie Saphire an der Quelle gehandelt werden
- von Ahmed Shareek
Sie kaufen zum ersten Mal einen Saphir? Beginnen Sie mit unserem vollständigen Ratgeber zum Saphirkauf – dort stehen Farbe, Herkunft, Behandlung und Preisbildung im Zusammenhang.
Ratnapura heißt auf Singhalesisch „Stadt der Edelsteine“, und das ist keine Werbezeile, sondern eine Beschreibung. Die Stadt liegt in der srilankischen Provinz Sabaragamuwa, mitten in den edelsteinführenden Schwemmschichten der Insel, und sie ist seit langem der kaufmännische Mittelpunkt des srilankischen Edelsteinhandels. Das GIA datiert die Nutzung von Edelsteinen in Sri Lanka auf „mindestens 2.000 Jahre“. Diese Zahl gilt für die Insel, nicht für die Stadt: wir haben keine Quelle gefunden, die den Markt von Ratnapura selbst datiert, und geben deshalb die Angabe für Sri Lanka und nicht die für den Ort. Viele srilankische Saphire gehen irgendwo zwischen Grube und Markt durch Ratnapura.
Diese Stufe der Lieferkette sieht ein Käufer normalerweise nicht. Gehandelt wird in Büros, in Hotelzimmern und auf einem offenen Markt, der in keinem Reiseführer steht. Rohsteinpakete wechseln über Taschenrechner und Lupe den Besitzer. Verhandelt wird in einer Mischung aus Singhalesisch, Tamil und Englisch. Abgeschlossen wird per Handschlag. Das ist das obere Ende des Saphirmarktes, weit vor den fertigen Produktseiten und den Vitrinen im Einzelhandel.
Für Crescent Gems ist Ratnapura keine Geschichte aus zweiter Hand. Dort kaufen wir ein. Dieser Beitrag beschreibt, wie der Edelsteinmarkt in Ratnapura tatsächlich funktioniert, was passiert, wenn rohe und geschliffene Saphire an der Quelle gehandelt werden, und an welcher Stelle wir in der Kette stehen, die einen Stein von diesem Markt bis zu einem Angebot bringt.
Deutschland hat eine eigene Edelsteinstadt, und ihre Geschichte ist der kürzeste Weg zu einem Verständnis von Ratnapura. Wer Idar-Oberstein kennt, muss sich einen Edelsteinort nicht erklären lassen – er muss ihn nur an die andere Seite der Kette versetzen.
Die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz schildert den Verlauf in ihrem Heft Idar-Oberstein (Reihe „Blätter zum Land“, 2011, von Hermann Bank, Rudolf Dröschel und Jörg Lindemann): Achat, Jaspis und Amethyst kamen aus heimischen Lagerstätten der Nahe-Region, die erste Achatmühle in Oberstein ist für 1531 belegt, und der amtliche Achat- und Jaspisbergbau endete 1870 nach rund 500 Jahren, weil die Rohsteinquellen eben nicht unerschöpflich waren. Über das Datum der ersten Funde gehen die Quellen auseinander – das Heft der Landeszentrale nennt 1375, der Beitrag Edelstein- und Schmuckindustrie Idar-Obersteins von Sabrina Erbach (Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz, auf regionalgeschichte.net) nennt 1454 für die ersten belegten Achatfunde in der Grafschaft Oberstein. Wir lösen diesen Widerspruch nicht auf, wir benennen ihn.
Entscheidend ist, was nach dem Ende des heimischen Bergbaus geschah: 1827 entdeckten Auswanderer aus der Region große Achatvorkommen in Brasilien, 1834 erreichte die erste Lieferung Idar, und von dort an bezog die Stadt ihr Rohmaterial aus der Ferne – nach der Darstellung der Landeszentrale schrittweise „aus allen Erdteilen“. 1886 nahm die erste Diamantschleiferei den Betrieb auf; das Handwerk war in Antwerpen und Amsterdam gelernt worden. Am 10. März 1970 gründeten Händler der Region einen Börsenverein, und 1974 eröffnete nach Angaben der Börse selbst die Diamant- und Edelsteinbörse Idar-Oberstein als „weltweit erste kombinierte Börse sowohl für Diamanten als auch für Farbedelsteine“. Für das Jahr 2007 nennt die Landeszentrale 495 Betriebe, etwa 1.500 Beschäftigte und 972 Millionen Euro Jahresumsatz für die rheinland-pfälzische Edelsteinbranche; die Zahl ist fast zwei Jahrzehnte alt und wir geben sie mit diesem Datum und nicht als heutigen Stand.
Daraus ergibt sich der Vergleich, der einem deutschen Leser etwas nützt. Idar-Oberstein und Ratnapura sind dieselbe Art von Ort an entgegengesetzten Enden derselben Kette. Beides sind Städte, in denen Edelsteine das Gewerbe sind und in denen Schleifen, Sortieren und Handeln an einem Platz zusammenkommen. Der Unterschied ist die Lagerstätte: Idar-Oberstein hat seine eigene verloren und ist zu den Förderländern gereist, Ratnapura liegt auf seiner. Der heutige deutsche Standortnachteil ist in dem Beitrag von regionalgeschichte.net knapp zusammengefasst – „Es mangelt an eigenen Edelsteinvorkommen, hinzu kommt das hohe Lohnniveau.“ Genau dieser eine Satz beschreibt, warum es einen Markt in Ratnapura überhaupt gibt – und warum jemand von weit her dorthin reist, um dort einzukaufen.
Nebenbei liefert die deutsche Handelsgeschichte einen Beleg für etwas, das wir an anderer Stelle nur behaupten könnten: das Wort Ceylon ist im deutschen Edelsteingewerbe alt. Der Beitrag von regionalgeschichte.net führt den „Ceylonstein“ in einer Reihe der in Idar geschliffenen Steine auf, neben Saphir, Aquamarin, Beryll und Turmalin. Was genau unter diesem Handelsnamen verstanden wurde, sagt die Quelle nicht, und wir deuten es nicht aus. Belegt ist nur das eine, auf das es hier ankommt: Ceylon war in Deutschland ein Handelswort, lange bevor es ein Suchbegriff wurde.
Die Diamant- und Edelsteinbörse Idar-Oberstein e. V. gibt ein Börsen-Bulletin mit Marktberichten heraus, unter anderem zu Rubin, Saphir, Smaragd und Diamant. Für einen deutschen Leser liegt damit eine Frage nahe: Was sagt der Markt? Und die beste Antwort darauf stammt von der Börse selbst. In einem Diamant-Marktbericht des Jahres 2025 heißt es: „Zum ersten Mal in all den Jahren konnte ein sinnvoller Marktbericht nicht erstellt werden.“
Diesen Satz zitieren wir nicht, um eine Einrichtung schlecht zu machen – er ist das Gegenteil davon, nämlich eine Institution, die sagt, wenn sie etwas nicht weiß. Er ist der sauberste Beleg für die Haltung dieser Seite. Wenn eine organisierte Börse mit jahrzehntelanger Berichtstradition und Mitgliedern, die täglich handeln, in einem Jahr keinen sinnvollen Marktbericht zustande bringt, dann ist eine Prozentzahl über die Preisabstände in einem offenen Markt am anderen Ende der Welt keine Information, sondern eine Behauptung. Auf dieser Seite steht deshalb keine.
Ratnapura liegt im Binnenland südöstlich von Colombo, in den Vorbergen des zentralen Hochlands von Sri Lanka. Die edelsteinführenden Kiesschichten – das illama – erstrecken sich über den Distrikt Ratnapura, Balangoda und Nivitigala eingeschlossen. Elahera weiter im Norden ist ein eigenes Edelsteinfeld derselben Art und kein Nachbar von Ratnapura. Schürfer holen Rohstein aus handgegrabenen Schächten und aus Flussbetten in diesem Gebiet und bringen ihn zum Verkauf nach Ratnapura.
Die Stadt wirkt als Sammelstelle. Rohstein und frisch geschliffene Steine kommen aus vielen kleinen Abbaustellen im Umland zusammen. Käufer – ortsansässige Händler, Makler, Exporteure, internationale Händler und Verkäufer, die an der Quelle einkaufen, wir unter ihnen – reisen nach Ratnapura, um Material zu prüfen, zu bewerten und zu kaufen, bevor es in die weitere Lieferkette eintritt.
Gehandelt wird an mehreren Orten, die sich überlagern: auf dem Edelsteinmarkt von Ratnapura, einem offenen Markt, auf dem Schürfer und kleine Händler Rohstein und geschliffene Handelsware verkaufen; in privaten Büros und Vorführräumen, in denen die höherwertigen Geschäfte stattfinden; und in Hotelzimmern, in denen angereiste Käufer Händler nach Vereinbarung treffen. In unserem eigenen Einkauf werden die teuersten Steine still und privat gezeigt und nicht auf dem offenen Markt – das ist ein Muster, das wir beobachtet haben, und keine Regel, die uns jemand genannt hat.
Auf dieser Seite stehen zwei singhalesische Fachwörter, und sie stehen in der Umschrift, nicht in einer deutschen Lautschrift. Das ist Absicht: ein singhalesisches Wort wird nicht ins Deutsche umbuchstabiert, sondern in der veröffentlichten Umschrift wiedergegeben, damit es in allen Sprachen dasselbe Wort bleibt und nachschlagbar ist.
Es gibt ein drittes Wort, das hier gut hinpassen würde: den Namen für das kleine gefaltete Papier, in das ein Händler einen Stein einschlägt. Wir veröffentlichen es nicht, weil wir es nicht bestätigt haben. Uns sind mehrere Formen begegnet, und eine davon ist nicht einmal singhalesischen Ursprungs; ein Fachwort falsch zu verwenden ist schlechter, als keines zu nennen. Wir schreiben deshalb „gefaltete Papiere“ und „Steinpapiere“. Dieselbe Zurückhaltung gilt für die Bezeichnung des Korbes in anderen Varianten: bestätigt ist menik wattiya, und nur das steht hier.
Hier ist eine Handelssitzung, wie sie uns begegnet, und ihr Ablauf hat sich in den Jahren, in denen wir dort einkaufen, nicht verändert. Der Händler oder Schürfer kommt mit einer Auswahl von Steinen – manchmal roh, manchmal frisch geschliffen, manchmal beides –, eingeschlagen in kleine gefaltete Papiere. Die Steine werden auf einer weißen Fläche bei Tageslicht ausgelegt, und dann beginnt die Beurteilung.
Der Edelsteinhandel in Sri Lanka findet in der Regel bei Tageslicht statt. Der Handelstisch steht am Fenster oder unter einem Oberlicht, weil Tageslicht die Bezugsbedingung ist, in der der Handel Farbe beurteilt. Eine Beleuchtung, die auf Wirkung ausgelegt ist, schmeichelt einem Stein auf eine Weise, die Tageslicht nicht leistet, und ein Stein, der nur unter Schaufensterbeleuchtung beurteilt wurde, kann unter gewöhnlichem Licht deutlich anders aussehen. Deshalb fotografieren wir unsere Steine unter gleichbleibender, neutraler Beleuchtung, und deshalb empfehlen wir Ihnen, einen Stein bei gewöhnlichem Licht statt bei Schaufensterbeleuchtung anzusehen, bevor Sie sich entscheiden.
Jeder Stein wird zuerst mit dem Auge geprüft – auf Farbe, Lebhaftigkeit und die Wirkung von oben – und dann unter einer zehnfach vergrößernden Lupe auf Reinheit, Einschlüsse und Schliffausführung. Die Lupe zeigt, was das Auge vermutet: Lage und Ausmaß von Einschlüssen, den Zustand einer etwaigen Seide, die Sauberkeit des Schliffs und alles, was den Wert berührt.
Zur Seide gehört ein Satz, der oft zu kurz wiedergegeben wird. Seide ist einer der Befunde, die ein Labor abwägt, wenn es sich eine Meinung zur Hitze bildet, und sie ist keine Ablesung, die eine Lupe entscheiden kann: eine Hitzebehandlung kann Seide unverändert lassen, und ein unerhitzter Stein muss keine zeigen. Wer sichtbare Seide als Beweis dafür nimmt, dass ein Stein unerhitzt ist, zieht einen Schluss, den der Befund nicht trägt. Den Wärmestatus nennen wir immer „unerhitzt (keine Hitzebehandlung)“ und verwenden „unbehandelt“ nur dort, wo wirklich keinerlei Behandlung vorliegt – „unerhitzt“ bezieht sich allein auf Wärme, „unbehandelt“ schließt jede Behandlung aus. Mehr dazu in Unerhitzter Saphir: was das heißt und in Saphir Hitzebehandlung: wie sie funktioniert.
Das ist keine Laboruntersuchung. Es ist eine kaufmännische Beurteilung durch Leute, die seit Jahrzehnten jeden Tag Saphire ansehen. In den Sitzungen, in denen wir einkaufen, bildet ein Händler sich in Sekunden ein Urteil über Farbe, Reinheit und wahrscheinlichen Wert, und wir haben gelernt, dieses Urteil ernst zu nehmen. Es ist ein Handelsurteil und keine Laborfeststellung: die Behandlung wird durch einen Bericht geklärt und nicht mit dem Auge. Was Einschlüsse verraten und was nicht, steht in Wie Sie Einschlüsse in Saphiren beurteilen.
Preise werden auf dem Edelsteinmarkt von Ratnapura verhandelt. In unserem eigenen Einkauf ist uns nie ein Preisschild oder eine veröffentlichte Preisliste vorgelegt worden: der Verkäufer nennt eine Forderung, der Käufer macht ein Gegenangebot, und das geht über mehrere Runden, bis man sich einigt oder auseinandergeht. Rohstein wird mit uns in der Regel in srilankischen Rupien pro Karat besprochen, für den Export bestimmte geschliffene Steine in US-Dollar pro Karat.
In das Verhandeln geht ein, was beide Seiten über die derzeitige Marktlage und über vergleichbare Abschlüsse wissen, dazu der Charakter des einzelnen Steins und das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Unsere eigenen, lange gewachsenen Verbindungen in Ratnapura bedeuten, dass wir von außergewöhnlichen Steinen früh hören und dass wir die Vorgeschichte eines großen Teils dessen kennen, was wir kaufen. Was einem anderen Käufer angeboten wird oder was jemand anderes offenlegt, sagen wir Ihnen nicht, denn wir wissen es nicht.
Unsere Verbindungen in Ratnapura rechnen sich in Jahrzehnten und nicht in Abschlüssen. Wenn ein Schürfer ein außergewöhnliches Stück Rohstein findet oder ein Schleifer einen besonders gelungenen Stein hervorbringt, kommt er uns oft auf diesem Weg zu Gesicht.
Weil der ganze Abschnitt oben von Preisen „pro Karat“ spricht, lohnt eine Unterscheidung, die im Deutschen leicht untergeht: Karat bezeichnet zwei verschiedene Dinge.
| Begriff | Was gemeint ist | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Karat als Gewicht | metrisches Karat, 1 Karat = 0,2 Gramm | steht beim Stein, meist mit zwei Dezimalstellen |
| Karat als Feingehalt | Goldanteil der Legierung: 18 Karat = 750er, 14 Karat = 585er | steht beim Metall, als ganze Zahl, oft als Stempel |
Ein Angebot über einen „2 Karat Saphir in 14 Karat Gold“ nennt also zwei völlig verschiedene Größen mit demselben Wort. Für den Stein ist die nützlichere Angabe ohnehin nicht das Gewicht, sondern das Maß: fragen Sie nach Millimetern. Zwei Steine von gleichem Gewicht können sehr unterschiedlich groß aussehen, je nachdem, wie viel Masse unter der Rundiste sitzt.
In dem Einkauf, den wir betreiben, wird ein Geschäft mit einem Handschlag und nicht mit einem Vertrag geschlossen: sobald Käufer und Verkäufer sich auf einen Preis geeinigt haben, behandeln beide Seiten die Sache als abgemacht. Wir haben nicht erlebt, dass sich jemand davon zurückgezogen hätte. Unser eigenes Verständnis dafür ist, dass der Kreis klein, untereinander verbunden und von langem Gedächtnis ist und dass ein Ansehen dort Jahre braucht – so ist es uns beschrieben worden und so haben wir es erlebt, und es ist keine Regel, auf die sich jemand schriftlich berufen könnte.
Für einen deutschen Leser ist an dieser Stelle der wichtigste Hinweis ein nüchterner: ein Handschlag auf einem Markt in Ratnapura ist nicht der Rechtsrahmen, in dem Sie bei uns kaufen. Welcher das ist, steht weiter unten.
Rohstein – ungeschliffene Kristalle, wie sie aus der Grube kommen – ist das am weitesten oben stehende Handelsgut in Ratnapura. Rohstein zu kaufen verlangt die größte Erfahrung, weil der Käufer darauf wettet, was aus dem Kristall nach dem Schleifen wird: wie viel Gewicht erhalten bleibt, wie die Farbe von oben wirkt, ob unter der Oberfläche verborgene Einschlüsse den fertigen Stein berühren. Beim Rohsteinkauf zahlt sich die tiefste Materialkenntnis aus.
Wir beurteilen Rohsteinpakete an der Quelle und wählen Kristalle nach Farbpotenzial, Reinheit und Eignung für bestimmte Schliffarten aus. Nicht jedes Stück Rohstein ist es wert, geschliffen zu werden – was wir auf dieser Stufe auswählen, entscheidet darüber, welche fertigen Steine später im Angebot stehen. Was mit dem Rohstein nach der Auswahl geschieht, steht in Saphire facettieren ~ Der Prozess.
Ein großer Teil dessen, was uns in Ratnapura gezeigt wird, ist einheimisch geschliffen – vor Ort geschliffen, mit Gewichtserhaltung als erstem Ziel. Ein auf Gewichtserhaltung angelegter Schliff tauscht Wirkung von oben gegen Karatgewicht ein: für den Schleifer ist das die wirtschaftlich vernünftige Entscheidung, und es ist eine Entscheidung und keine Unzulänglichkeit. Wo ein Stein, den wir kaufen, so geschliffen wurde, lassen wir ihn oft auf bessere Proportionen umschleifen und nehmen den Gewichtsverlust in Kauf, weil der Stein danach von oben besser wirkt. Wie sich Proportionen auf einen runden Saphir auswirken, behandelt Ist ein runder Saphir für einen Verlobungsring geeignet?.
Ein Teil dessen, was in Ratnapura gehandelt wird, ist nach internationalen Maßstäben präzise geschliffen – kalibrierte Maße, symmetrische Umrisse, durchgearbeitete Pavillon- und Kronenwinkel. Diese Steine tragen höhere Forderungen pro Karat und finden in Exportmärkten leichter Abnehmer, in denen die Wirkung von oben höher gewichtet wird als das reine Gewicht.
Nachdem der Markt beschrieben ist, hier die Kette, die einen Stein aus ihm herausträgt, und die Stelle, an der wir in dieser Kette stehen.
In der herkömmlichen Lieferkette geht ein Stein nach Ratnapura durch mehrere Hände:
Jede dieser Stufen ist das Geschäft eines Menschen, und jede wird dafür bezahlt. Ein Schleifer und ein Exporteur leisten beide Arbeit auf dem Weg, wie die Aufzählung selbst zeigt. Was einer von ihnen verlangt, sagen wir Ihnen nicht, denn wir wissen es nicht.
Was wir nicht behaupten werden, ist, dass zwischen dem Markt von Ratnapura und dem Angebot niemand steht. Bei den meisten Steinen steht dort jemand, und dieser Beitrag hat gerade beschrieben, wer. Der Markt, in dem wir einkaufen, ist ein Markt mit Zwischenstufen – so wird Rohstein dort gehandelt, und wir kaufen in diesem Handel wie alle anderen.
Was uns zu sagen zusteht, ist schmaler. Unsere Kette hat weniger Stufen zwischen dem Markt von Ratnapura und Ihnen, wir halten keinen Vorführraum, wir kaufen in Ratnapura, Beruwala und Colombo, und wir schleifen nach Vorgabe. Eine kürzere Kette mit weniger laufenden Kosten ist billiger zu betreiben, und das schlägt sich in dem nieder, was wir verlangen. Wir setzen darauf keine Prozentzahl, und wir vergleichen es nicht mit dem Preis eines anderen Anbieters, weil wir nicht wissen, was jemand anderes zahlt oder verlangt. Wie bei uns ein Preis zustande kommt, steht in Wie der Preis eines losen Edelsteins bei Crescent Gems zustande kommt.
Dieser Abschnitt erklärt eine Lücke, die einem aufmerksamen Leser auffällt. Ein Beitrag über einen Edelsteinmarkt im Ausland könnte sich leicht in Sätze über „den Handel“ dort verlaufen – wie dort verhandelt, offengelegt, geschwiegen oder getäuscht wird. Solche Sätze stehen hier nicht, und der Grund ist in Deutschland nicht nur redaktionell.
§ 6 Abs. 1 UWG bestimmt: „Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.“ Das Wort, auf das es ankommt, ist mittelbar. Ein Satz über „die meisten Händler in Ratnapura“ nennt keinen Namen und macht den Kreis trotzdem mittelbar bestimmbar – also ist er vergleichende Werbung und wird an § 6 Abs. 2 UWG gemessen.
Dort wird es konkret. § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG erfasst einen Vergleich, der „nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften“ bezogen ist. Nachprüfbar ist das Scharnier: dass zu einem Stein ein Bericht vorliegt und dass dessen Angaben zum Stein passen, ist nachprüfbar. Dass „die meisten“ Händler in einem offenen Markt eine Behandlung verschweigen, ist von niemandem nachprüfbar – auch von uns nicht, und wir sind dort. Und § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG erfasst einen Vergleich, der die Waren oder die geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers „herabsetzt oder verunglimpft“. Ein Satz, der einem ganzen Gewerbe an einem Ort Täuschung zuschreibt, setzt jeden herab, der von dort verkauft – ohne dass ein einziger Name fällt.
Hier liegt der Punkt, der häufig falsch verstanden wird. Wer glaubt, eine Behauptung über „den Markt“ sei sicher, solange sie niemanden benennt, hat nur die Vorschrift gewechselt. § 5 Abs. 4 UWG bestimmt: „Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.“ Die Angabe wandert damit in § 5 Abs. 2 UWG, und dessen Nr. 1 nennt ausdrücklich die „geografische oder betriebliche Herkunft“ sowie „die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen“.
Daraus folgt der Satz, auf den dieser ganze Abschnitt hinausläuft: entweder wird ein Kreis ohne Namen mittelbar bestimmbar und § 6 greift, oder die Behauptung steht als unbelegte Angabe über einen Markt und § 5 greift. In beiden Fällen liegt die Last bei uns. Das ist auch der Grund, warum eine Qualitätsstufe ohne veröffentlichte Skala in Deutschland ein rechtliches und kein stilistisches Problem ist: eine Stufe ohne Skala ist eine Testangabe ohne Test.
Diese Seite hält sich deshalb an eine einfache Regel: Was wir selbst gesehen haben, steht als unsere Beobachtung da. Was über ein ganzes Gewerbe gelten soll, steht nicht da. Deswegen lesen Sie oben „in den Sitzungen, in denen wir einkaufen“ und „ein Muster, das wir beobachtet haben“ und nicht „in Ratnapura ist es so“. Der Unterschied ist nicht Höflichkeit, sondern die Frage, wer etwas beweisen müsste.
Ein Stein, der in Ratnapura den Besitzer wechselt, hat dort noch kein Papier. Die Dokumente entstehen später, und im Deutschen werden vier Dinge regelmäßig in einen Topf geworfen, die rechtlich und inhaltlich verschieden sind. Diese Tabelle handelt von Wörtern, nicht von Steinen.
| Wort | Was darin steht | Was nicht darin steht |
|---|---|---|
| Laborbericht, GIA-Bericht | Identität, Gewicht, Maße, Form, Farbbeschreibung, Behandlungshinweise, eine Berichtsnummer; auf Wunsch eine Herkunftsmeinung | keine Note, keine Qualitätsstufe, kein Geldbetrag |
| Befund | die knappe Form desselben: was das Material ist, kurz schriftlich oder mündlich | keine ausführliche Dokumentation, kein Wert |
| Schätzung, Wertermittlung | ein Geldbetrag, meist für eine Versicherung | keine gemmologische Feststellung – der Wert setzt die Identität voraus, er ersetzt sie nicht |
| Gutachten | eine formelle, verantwortete Stellungnahme, in der Regel von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, meist mit einem Betrag in Euro | wird von keinem gemmologischen Labor ausgestellt |
Die letzte Zeile ist der Grund für diese Tabelle. Was Sie von uns in der Hand halten, ist ein Laborbericht, kein Gutachten. Ein Gutachten ist ein anderes Papier von einem anderen Verfasser mit einem anderen Inhalt; ein Versicherungsgutachter, der eine Wertermittlung vornimmt, ist tatsächlich ein Sachverständiger, ein Prüflabor ist es nicht. Wir schreiben deshalb Bericht und nicht Zertifikat, und wir nennen die Nummer darauf die Berichtsnummer.
Und ein grammatischer Hinweis, den kein Wortfilter sehen kann, weil er nur beim Umschreiben auffällt: das Gutachten ist Neutrum, der Bericht ist Maskulinum. Wer in einem fremden Text das eine Wort gegen das andere tauscht, muss Artikel, Pronomen und Relativpronomen mittauschen, sonst bleibt ein „es“ stehen, das sich auf nichts mehr bezieht. Das ist der Grund, weshalb wir beim Umschreiben solcher Sätze besonders genau hinsehen.
Für einen Käufer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die nächstliegende Frage nicht, was ein amerikanisches Labor ausstellt, sondern was das deutsche Labor ausstellt. Die Deutsche Gemmologische Gesellschaft führt die Gründung des deutschen Vereins für die Wissenschaft der Edelsteine auf das Jahr 1932 zurück; die Vorarbeit begann Mitte der 1920er Jahre mit einem Edelsteinlabor. Aus dem nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichteten, später der Universität Mainz verbundenen Forschungsinstitut und der Prof.-Karl-Schlossmacher-Stiftung ist die Deutsche Stiftung Edelsteinforschung geworden, die auch als DSEF German Gem Lab auftritt.
Wichtiger als die Geschichte ist, wie die Papiere heißen, denn danach müssen Sie fragen. Wir haben die eigene, veröffentlichte Preisliste der DSEF in der deutschen Ausgabe mit Gültigkeit ab 01.01.2025 gelesen. Sie benennt ihre Dokumente so:
Die Wörter „Befundbericht“, „Zertifikat“ und „Gutachten“ kommen in dieser Preisliste nicht vor. Praktisch heißt das: fragen Sie nach dem Report oder nach dem Befund. Wer ein „Gutachten“ bestellt, bestellt etwas, das dort nicht im Angebot steht, und er und das Labor reden über zwei verschiedene Dinge. Bemerkenswert ist noch eine Einordnung in derselben Liste: Saphir steht in Gruppe I, zusammen mit Rubin, Smaragd, Alexandrit, Spinell, Paraiba-Turmalin, Demantoid und Jade – also in der Gruppe, für die ein kurzer Befund eigens ausgewiesen ist. Preise nennen wir hier nicht; sie stehen in der Liste, und sie ändern sich.
Unsere eigene Linie dazu ist kurz: jedes Angebot nennt die Behandlung, und wo ein Bericht vorliegt, nennt es das Labor und die Berichtsnummer. Wo zu einem Stein kein Bericht vorliegt, sagt das Angebot das ausdrücklich. Welches Papier zu einem bestimmten Stein gehört, steht auf der Seite dieses Steins und nicht in einem Beitrag. Wenn Sie prüfen wollen, wie man einen Händler und dessen Papiere abklopft, hilft Wie Sie einen Händler für lose Saphire prüfen.
Ceylon-Saphir ist ein Handelsname, die sachliche Angabe lautet Saphir aus Sri Lanka. Das Wort darf den Stein benennen; auf eine Qualitätsachse gehört es nicht. Die zulässigen Formen sind „Natürlicher Ceylon-Saphir aus Sri Lanka“ und „Srilankischer Saphir (Ceylon-Saphir)“ – beide nennen den Handelsnamen und die Herkunft im selben Atemzug, und genau darum geht es.
Das Adjektiv lautet srilankisch: srilankischer Saphir, srilankische Herkunft, Saphire aus Sri Lanka. Ceylonesisch ist in unserem Sprachgebrauch veraltet und kommt hier nur als dieses veraltete Wort vor. Was nicht geht, ist Ceylon als Stufe oder Güte, Ceylon allein in der Zeile, in der die wirkliche Herkunft stehen müsste, und Ceylon im Rang gegen eine andere Lagerstätte gesetzt. Der ausführliche Zusammenhang steht in Ceylon-Saphir: Herkunft, Aufpreis und Nachweis.
Die Herkunft ist keine Qualitätsstufe. Wo ein Stein entstanden ist und wie er aussieht, sind zwei getrennte Befunde, und den einen zu bepreisen, als wäre er der andere, ist eine Gewohnheit, die man ablegen sollte. Es ist keine Rangfolge. Eine Lagerstätte gegen eine andere zu stellen ist in Deutschland zudem der Fall, den § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG unmittelbar erfasst: wer eine Herkunft herabsetzt, trifft mittelbar jeden, der von dort verkauft.
Dazu gehört eine Angabe über unser eigenes Lager, die auf dieser Seite nicht fehlen darf, weil der ganze Beitrag von Ratnapura handelt. Die meisten unserer Steine sind srilankisch – aber nicht alle. Wir führen außerdem Material aus Madagaskar, Kenia, Tansania, Vietnam und Ostafrika, und jedes Angebot nennt die Herkunft, die wir erfasst haben. Kein Satz auf dieser Seite sagt, dass jeder Stein bei uns aus Ratnapura oder aus Sri Lanka kommt, weil das nicht stimmt.
Bangkok und New York sind große sekundäre Handelsplätze für Edelsteine. Dorthin wird Rohstein aus Sri Lanka, Madagaskar und anderswo verschifft, dort wird geschliffen, behandelt, dokumentiert und in den Einzelhandel weiterverteilt. Es sind wichtige Städte im Edelsteingewerbe, aber sie liegen weiter unten in der Kette. Idar-Oberstein steht, nach seiner eigenen Geschichte, auf derselben Seite dieser Grenze: ein Platz, der schleift, prüft und handelt, und dessen Rohmaterial von weit her kommt.
Ratnapura liegt am oberen Ende. Dort treten die Steine aus dem Boden und erstmals in den kaufmännischen Umlauf ein. Zwei Dinge folgen daraus, wenn man dort einkauft – und eine Behauptung, die häufig daran gehängt wird, folgt nicht.
Provenienz, und ihre Grenzen. An der Quelle zu kaufen ist der Weg, auf dem wir überhaupt etwas darüber erfahren, wo ein Stein war, bevor wir ihn hatten. Für die meisten Pakete können wir Ihnen den Distrikt nennen, aus dem der Rohstein kam, und oft den Flussabschnitt oder die Grube. Das ist nicht dasselbe wie die Nennung von Grube, Schürfer und Paket, und wir behaupten nicht, dass es das wäre. Wo wir einen Stein selbst in Ratnapura gekauft haben, können wir Ihnen das aus unseren eigenen Aufzeichnungen sagen; wo ein Laborbericht eine Herkunftsmeinung enthält, geben wir auch diese wieder. Das sind zwei verschiedene Arten von Aussage, und wir halten sie auseinander.
Vorgeschichte, neben dem Bericht. An der Quelle zu kaufen heißt, dass wir die Vorgeschichte eines Steins oft kennen – wer ihn gefunden, wer ihn geschliffen hat und ob er durch einen Ofen ging. Diese Vorgeschichte zu kennen ist nützlicher Zusammenhang, und die Behandlung steht im Laborbericht. Wir geben beides, wo wir beides haben, und bieten das eine nicht als Ersatz für das andere an.
Und die Behauptung, die daraus nicht folgt. Es wird oft gesagt, jede Hand zwischen Grube und Kunde füge Kosten hinzu und sonst nichts. Wir sagen es nicht – ein Schleifer, ein Exporteur und ein Juwelier leisten alle Arbeit, wie die Kette weiter oben zeigt, und wir sind nicht in der Lage, die Arbeit eines anderen zu bepreisen. Was wir über unsere eigene Preisbildung sagen können, steht weiter oben und in Wie der Preis eines losen Edelsteins bei Crescent Gems zustande kommt.
Der Edelsteinhandel in Ratnapura ist eine Gemeinschaft. Schürfer, Schleifer, Händler und Exporteure sind durch Familienbande, Geschäftsbeziehungen und Verbindungen über Generationen verknüpft. Ein guter Teil der Händler, mit denen wir zu tun haben, hat das Geschäft von einem Vater oder Großvater übernommen und das Ansehen mit ihm.
Diese Struktur ist es, die den Handschlag tragfähig macht, und auf ihr beruht der Einkauf an der Quelle. Unser Inhaber Ahmed Shareek lebt in Sri Lanka und arbeitet seit über 25 Jahren mit demselben Kreis von Schürfern, Schleifern und Händlern; das Unternehmen besteht seit 2000. Diese Verbindungen sind nicht nur geschäftlich – sie sind persönlich, und sie sind der Grund, weshalb wir Material früh sehen und die Vorgeschichte eines großen Teils davon kennen.
Was das für Sie wert ist, steht auf dem Angebot und nicht in diesem Absatz. Und was rechtlich für Sie gilt, wenn Sie bei uns kaufen, steht im nächsten Abschnitt – denn das ist der Punkt, an dem sich ein Kauf in Ratnapura und ein Kauf aus Deutschland am deutlichsten unterscheiden.
Dieser Abschnitt handelt von deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht. Er gehört hierher, weil der Beitrag oben einen Markt beschreibt, auf dem Preise verhandelt werden und auf dem ein Kauf keines der Rechte mitbringt, die Sie gegenüber einem Unternehmer im Fernabsatz haben. Was Sie stattdessen haben, wenn Sie von hier aus kaufen, steht in drei Rechtsordnungen verschieden – und dieser Unterschied ist der wichtigste auf der ganzen Seite.
| Wo Sie sind | Gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht im Fernabsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Deutschland | ja, 14 Tage | § 312g Abs. 1 BGB zusammen mit § 355 BGB |
| Österreich | ja, 14 Tage | § 11 Abs. 1 FAGG |
| Schweiz | nein | kein gesetzliches Rückgaberecht; nur Haustür- und Telefongeschäfte sind geregelt |
Die Schweiz ist der Fall, der überrascht, und wir schreiben ihn deshalb aus. Das Bundesportal ch.ch sagt es in einem Satz: „in der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht oder Umtauschrecht für Konsumentinnen und Konsumenten.“ Für den Onlinekauf gilt dort dasselbe wie im Laden – „In der Schweiz gelten im Online-Handel die gleichen Regeln wie bei einem Kauf im Geschäft.“ Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Haustürgeschäften und bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen. Für einen Käufer in der Schweiz ist unsere eigene Rückgabefrist deshalb keine Zugabe auf ein gesetzliches Mindestmaß, sondern das Ganze – und das ist der Grund, sie genau zu lesen, statt sich auf ein Gesetz zu verlassen, das es nicht gibt.
Für Deutschland stehen in § 355 Abs. 1 BGB zwei Sätze, die kaum jemand einem Käufer sagt. Der erste: „Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.“ Der zweite, und der ist der praktisch wertvollere: „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.“ Rechtzeitig abgeschickt genügt. Die Frist selbst steht in § 355 Abs. 2 BGB: „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.“ In Österreich lautet die Parallelvorschrift § 11 Abs. 1 FAGG: „Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.“ Der Gesetzestext sagt dort „Tagen“ – nicht „Kalendertage“, wie es gelegentlich zitiert wird.
Und eine Ausnahme, die für genau diese Seite wichtig ist. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nimmt Verträge über Waren aus, „die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind“. Einen vorhandenen losen Stein aus dem Bestand auszuwählen ist keine Herstellung nach Ihrer Bestimmung – die Ausnahme greift dort nicht. Ein Ring, der um diesen Stein herum gebaut wird, kommt ihr nahe. Das ist, nebenbei, das stärkste rechtliche Argument dafür, den Stein zuerst und lose zu kaufen.
Zwei Vorschriften werden hier regelmäßig verwechselt, und eine davon wird in älteren Quellen mit einer Nummer zitiert, die heute etwas anderes regelt.
Ein Hinweis zur Zitierweise, weil er in der Praxis Geld kostet. Wenn Sie zum Wertersatz eine ältere Quelle lesen, kann dort noch § 357 Abs. 7 BGB stehen. Diese Fundstelle ist für den Wertersatz falsch. § 357 Abs. 7 BGB existiert durchaus, regelt aber etwas anderes: Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und bei denen die Ware bei Vertragsschluss zur Wohnung des Verbrauchers gebracht wurde und nicht per Post zurückgesandt werden kann – dann hat der Unternehmer sie auf eigene Kosten abzuholen. Wer § 357 Abs. 7 für den Wertersatz zitiert, liest also eine bestehende Vorschrift zum falschen Thema. Für den Wertersatz gilt § 357a, für die Rücksendekosten § 357 Abs. 5.
Was bei einem losen Stein unter „prüfen“ fällt, lässt sich praktisch sagen: ansehen, in die Hand nehmen, gegen das Licht halten, mit der Lupe betrachten, neben ein anderes Stück legen, die Maße nachmessen, die Angaben mit dem Laborbericht vergleichen. Was nicht darunter fällt: fassen lassen, umschleifen lassen, gravieren, tragen. Die Grenze liegt dort, wo aus Prüfen Benutzen wird.
Unabhängig vom Gesetz gilt bei uns, was in den Rückgabebedingungen steht, und dort stehen zwei Vierzehn-Tage-Fristen, die oft zu einer zusammengezogen werden. Wörtlich: „Sie haben ab dem Lieferdatum 14 Tage Zeit, uns mitzuteilen, dass Sie einen Artikel zurückgeben möchten. Nach dieser Mitteilung haben Sie weitere 14 Tage Zeit, um den Artikel an uns zurückzusenden.“ Das sind zwei getrennte Zeiträume: 14 Tage zum Melden, danach weitere 14 Tage zum Zurücksenden. Die Rückgabebedingungen nennen auch die Ausnahmen – Sonderanfertigungen und nach der Lieferung veränderte Steine gehören dazu –, und sie weisen auf eine Ersatzgebühr hin, wenn ein Laborbericht fehlt oder beschädigt ist. Unsere Rückgabebedingungen nennen für den EU-Fall ausdrücklich die Richtlinie 2011/83/EU. Maßgeblich ist immer die Seite mit den Rückgabebedingungen, nicht diese Zusammenfassung.
Zwei Dinge über Geld, die auf einer deutschen Seite stehen müssen, auch wenn dieser Beitrag selbst keinen Preis nennt.
Nach § 1 und § 3 Abs. 1 PAngV ist einem Verbraucher gegenüber der Gesamtpreis anzugeben, und § 2 Nr. 3 PAngV definiert ihn als den Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Die Pflicht zu den Versandkosten steht nicht in § 3, sondern in § 6 PAngV unter der Überschrift Preisangaben bei Fernabsatzverträgen: nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ist anzugeben, „ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen“, und nach § 6 Abs. 2 ist deren Höhe anzugeben, „soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können“. Diese Fundstelle wird in deutschen Zusammenfassungen häufig falsch als § 3 angegeben; § 3 Abs. 1 trägt die Gesamtpreispflicht allein.
Daraus ergibt sich ein Prüfpunkt, den Sie auf jeder Edelsteinseite anwenden können, auch auf unserer. Der ganze Abschnitt über das Verhandeln oben spricht von Forderungen „pro Karat“, weil im Handel so gerechnet wird. Ein Preis pro Karat ist aber kein Gesamtpreis, sondern ein Rechenschritt. Eine Seite, die einem Verbraucher nur eine Zahl pro Karat zeigt, erfüllt § 3 Abs. 1 PAngV nicht. Bei einem einzelnen losen Stein ist das leicht einzuhalten, weil es nur eine Zahl gibt: den Preis für diesen Stein.
Der zweite Punkt ist für diese Seite besonders, weil die Steine in Sri Lanka gekauft, aber in den USA gelagert werden. Für einen Käufer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist eine Bestellung bei uns deshalb eine Einfuhr. Unsere eigene Angabe dazu lautet: „Unsere Preise verstehen sich in US-Dollar, ohne Einfuhrumsatzsteuer und Zoll; diese fallen bei der Einfuhr in Ihr Land an und sind bei der Zustellung von Ihnen zu zahlen.“ Deutschland und Österreich liegen im Zollgebiet der EU, die Schweiz nicht – für sie ist es eine eigene Einfuhr mit eigenen Abgaben.
Nützlich ist dabei eine Unterscheidung im Harmonisierten System, die den Unterschied zwischen zwei Einkäufen erklärt: ein loser Stein fällt unter Position 7103, fertiger Schmuck unter Position 7113. Einen losen Stein einzuführen und im Inland fassen zu lassen ist einfuhrrechtlich etwas anderes, als einen fertigen Ring zu bestellen. Welche Abgabensätze im Einzelfall anfallen, nennen wir hier nicht: sie unterscheiden sich zwischen den drei Ländern und sie ändern sich. Die verbindliche Auskunft gibt die Zollverwaltung Ihres Landes.
Ein Wort zur Offenheit an dieser Stelle. Wir könnten hier den Satz schreiben, der auf anderen Seiten steht – der genannte Preis sei der Gesamtpreis für den Stein. Für einen Käufer in Deutschland wäre er nicht richtig: eine Dollarangabe ohne die Einfuhrumsatzsteuer, die Sie bei der Zustellung zahlen, ist kein Gesamtpreis im Sinne des § 2 Nr. 3 PAngV. Wir verwenden Gesamtpreis deshalb auf dieser Seite als den Rechtsbegriff, der erklärt wird, und schreiben die Lage lieber aus, als eine Dollarzahl einen Gesamtpreis zu nennen, der sie für Sie nicht ist.
Ratnapura ist von Colombo über die Straße erreichbar; die Fahrt dauert bei uns einige Stunden durch Hügelland. Am betriebsamsten haben wir den Markt an den Vormittagen erlebt. Besucher sind willkommen, dem offenen Markt zuzusehen – aber dort Rohstein oder geschliffene Steine zu kaufen ist ohne fachliche Begleitung ein echtes Risiko: Preise werden verhandelt und nicht festgesetzt, und ein Kauf auf dem Markt bringt keines der Rückgaberechte mit, die Sie gegenüber einem Händler im Fernabsatz haben. Genau das ist der Unterschied, den der Abschnitt zum Widerrufsrecht weiter oben beschreibt.
Wenn Sie Ratnapura besuchen möchten oder genauer wissen wollen, wie Ihr Saphir eingekauft wurde, schreiben Sie an crescentgems@gmail.com. Wir erzählen die Einkaufsgeschichte zu jedem bestimmten Stein in unserem Angebot gern. In der Regel antworten wir innerhalb eines Werktags.
Ratnapura ist eine Stadt in der srilankischen Provinz Sabaragamuwa, die mitten in den edelsteinführenden Schwemmschichten der Insel liegt und seit langem der kaufmännische Mittelpunkt des srilankischen Edelsteinhandels ist. Gehandelt wird an mehreren Orten zugleich: auf einem offenen Markt, in privaten Büros und in Hotelzimmern. Rohstein und frisch geschliffene Steine kommen aus vielen kleinen Abbaustellen im Umland dort zusammen, bevor sie in die weitere Lieferkette eintreten.
Bei den meisten Steinen ja. Der Markt, in dem wir einkaufen, ist ein Markt mit Zwischenstufen, denn so wird Rohstein dort gehandelt, und wir kaufen in diesem Handel wie alle anderen: von Schürfern sowie von Händlern und Maklern. Was uns zusteht, ist die schmalere Aussage: unsere Kette hat weniger Stufen, wir halten keinen Vorführraum, wir kaufen in Ratnapura, Beruwala und Colombo, und wir schleifen nach eigener Vorgabe.
Weil wir sie nicht belegen könnten. Eine Prozentangabe zum Abstand zwischen zwei Preisen setzt voraus, dass man beide kennt, und wir kennen nicht, was ein anderer Anbieter zahlt oder verlangt. In Deutschland ist das zudem nicht nur eine redaktionelle Frage: eine Angabe über einen Markt, die niemanden benennt, wird über Paragraf 5 Absatz 4 UWG zu einer Angabe im Sinne von Paragraf 5 Absatz 2 UWG, und dessen Nummer 1 erfasst ausdrücklich die geografische oder betriebliche Herkunft und die Ergebnisse von Tests. Die Beweislast liegt dann bei uns.
Nein. Seide ist einer der Befunde, die ein Labor abwägt, wenn es sich eine Meinung zur Hitze bildet, aber sie ist keine Ablesung, die eine Lupe entscheiden kann. Eine Hitzebehandlung kann Seide unverändert lassen, und ein unerhitzter Stein muss keine zeigen. Der Wärmestatus wird durch einen Laborbericht geklärt und nicht mit dem Auge.
Nein, und die Unterscheidung ist im Deutschen wichtig. Ein Gutachten ist eine formelle, verantwortete Stellungnahme, in der Regel von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und meist mit einem Geldbetrag; ein gemmologisches Labor stellt so etwas nicht aus. Ein Laborbericht hält fest, was der Stein ist: Identität, Gewicht, Maße, Form, Farbbeschreibung, Behandlungshinweise und eine Berichtsnummer. Eine Schätzung oder Wertermittlung ist wiederum etwas Drittes, nämlich ein Geldbetrag. Beachten Sie auch das Geschlecht: das Gutachten ist Neutrum, der Bericht ist Maskulinum.
Nach ihrer eigenen veröffentlichten Preisliste in der deutschen Ausgabe mit Gültigkeit ab 01.01.2025 heißen die Dokumente Report, DSEF Report, Report mit Herkunft soweit möglich sowie kurzer schriftlicher Befund und mündlicher Befund. Die Wörter Befundbericht, Zertifikat und Gutachten kommen in dieser Liste nicht vor. Fragen Sie deshalb nach einem Report oder nach einem Befund. Saphir ist dort der Gruppe I zugeordnet.
Nein. Das Bundesportal ch.ch stellt fest, dass es in der Schweiz kein gesetzliches Rückgaberecht oder Umtauschrecht für Konsumentinnen und Konsumenten gibt, und dass im Online-Handel die gleichen Regeln gelten wie bei einem Kauf im Geschäft; geregelt sind nur Haustürgeschäfte und telefonisch abgeschlossene Verträge. In Deutschland bestehen 14 Tage nach Paragraf 312g Absatz 1 zusammen mit Paragraf 355 BGB, in Österreich 14 Tage nach Paragraf 11 Absatz 1 FAGG. Für einen Käufer in der Schweiz ist unsere eigene Rückgabefrist deshalb nicht eine Zugabe auf ein gesetzliches Mindestmaß, sondern das Ganze.
Beim Widerruf nach deutschem Recht regelt das Paragraf 357 Absatz 5 BGB: der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer ihn darüber nach Artikel 246a Paragraf 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB unterrichtet hat. Hat er das nicht, trägt der Unternehmer sie. Nicht zu verwechseln ist der Wertersatz, der in Paragraf 357a BGB steht und nicht, wie häufig zitiert, in Paragraf 357 Absatz 7 BGB. Unabhängig davon gilt für unsere eigene Rückgabe, was in unseren Rückgabebedingungen steht.
Nein. Die meisten unserer Steine sind srilankisch, aber nicht alle: wir führen außerdem Material aus Madagaskar, Kenia, Tansania, Vietnam und Ostafrika. Jedes Angebot nennt die Herkunft, die wir erfasst haben. Und auch bei einem srilankischen Stein ist Ratnapura nur eine von mehreren Stellen, an denen wir kaufen, neben Beruwala und Colombo.
Illama ist das singhalesische Wort für den edelsteinführenden Boden, also die Kiesschicht, auf die ein Schacht getrieben wird. Illama ist die Schreibweise, die wir verwenden; das GIA veröffentlicht dasselbe Wort als illam. Beide sind im Umlauf. Ein singhalesisches Fachwort schreiben wir in der veröffentlichten Umschrift und nicht in einer deutschen Lautschrift, damit es in jeder Sprache dasselbe nachschlagbare Wort bleibt.
Sehen Sie sich unser vollständiges Angebot an losen Edelsteinen an oder die Steine mit GIA-Bericht. Die meisten unserer Steine sind srilankisch; wir führen außerdem Material aus Madagaskar, Kenia, Tansania, Vietnam und Ostafrika, und jedes Angebot nennt die Herkunft, die wir erfasst haben. Fragen gern an crescentgems@gmail.com.
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